Änderung von Anhang I POPs veröffentlicht

Die neue Delegierte Verordnung (EU) 2023/866 der Kommission zur Änderung des Anhangs I der POP-Verordnung ist nun im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Modifikation bezieht sich auf den Eintrag von PFOA (Perfluoroctansäure) und verfolgt das Ziel, die PFOA-Konzentration auf einen Wert zu senken, der unter dem in der Verordnung (EU) 2019/1021 festgelegten generischen UTC-Grenzwert von 0,025 mg/kg liegt. Der aktuelle spezifische UTC-Grenzwert für PFOA und ihre Salze in PTFE-Mikropulvern in Höhe von 1 mg/kg wird nicht mehr benötigt und soll zu dem Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung zur Anwendung gelangt, ablaufen (18. August 2023).