Zwei Änderungen der POP-Verordnung veröffentlicht

Zwei Änderungen der POP-Verordnung wurden kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht.

Die erste Änderung (Verordnung (EU) 2024/2555) wurde Ende März 2024 angenommen. Mit dieser Änderung wird der Grenzwert für das Vorhandensein von Hexabromocyclododecan (HBCDD) als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen geändert.

Die zweite Änderung (Verordnung (EU) 2024/2570) wurde Ende Juli angenommen. Sie ändert Anhang I, um Methoxychlor als Stoff aufzunehmen, der bestimmten Beschränkungen unterliegt.