Änderung von Anhang I der POP-Verordnung in Vorbereitung

Derzeit läuft eine Konsultation zur Änderung der POP-Verordnung und ihres Anhangs.

Die POP-Verordnung dient der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe. Nach der Entscheidung, UV-328 in das Übereinkommen aufzunehmen, wird die Initiative den Anhang I der Verordnung ändern, um UV-328 als einen Stoff aufzunehmen, der bestimmten Beschränkungen unterliegt.

Die Konsultation läuft bis zum 27. August 2024.